TfP – time for pictures

Wofür steht TfP?

TfP steht für “time for pictures” (oder auch “time for prints”).

Im Grunde ist damit gemeint, dass kein Geld fließt. Weder Model, Visagist, Friseur noch Fotograf zahlen etwas. Jeder trägt seine eigenen Auslagen selbst.

Die entstandenen Bilder sind für den privaten Gebrauch und zur Eigenwerbung (Set-Card, Portfolio, o.ä.).

Es ist ein Shooting, in dem jeder einmal etwas testen kann –  neue Posen, neue Location, neue Techniken oder neue Ausrüstung.

 

Wie läuft so ein TfP-Shooting ab?

Genau wie jedes andere Shooting. Allerdings sind die Wünsche aller zu berücksichtigen (bei einem “Pay-Shooting” sind entweder meine Fotografen- oder eben die Kundenwünsche an erster Stelle).

  1. Vorbereitung
    Am Anfang steht die Idee. Einer der Beteiligten äußert sich zu seinem Vorhaben und diskutiert diese Idee mit den anderen notwendigen Personen.
    Nachdem jedem klar ist, was gemacht werden soll, müssen Location, Equipment, Personal und Termin gefunden werden. Hier sieht man dann auch schon oft, wer welche Kosten trägt.
    Hier gebe ich auch meine Vorlage eines TfP-Vertrages aus und jeder kann schon einmal das “Kleingedruckte” lesen, was am “Shooting-Tag” auf ihn zukommt.
  2. Durchführung
    Je nach Aufwand trifft man sich eine halbe bis eine Stunde vor dem Shooting und begeht gemeinsam die Location. Visagist und/oder Friseur legen letzte Hand an, sofern diese involviert sind.
    Jetzt ist auch der Zeitpunkt an dem der TfP-Vertrag digital unterschrieben wird. Jeder der Beteiligten hat damit gleich ein unterschriebenes PDF in seinem Postfach oder im WhatsApp-Eingang.
    Das Model wirft sich in Schale und der Fotograf bereitet das Set mit dem notwendigen Equipment vor und dann versuchen wir gemeinsam die Grundidee umzusetzen.
  3. Nachbearbeitung
    Je nach Shooting werden die Bilder binnen 24 Stunden von mir gesichtet. Grundlegende Bearbeitung, wie Objektivkorrektur, Weißabgleich, Kontrast und Tonung mach ich in der Sichtung gleich mit.
    Die ausgewählten Bilder bekommt das Model heutzutage per WhatsApp. Falls das nicht geht, eben per Download-Link. Hier wird dann gemeinsam geschaut, ob und welche Bilder weiter bearbeitet werden.
  4. Abschluss
    Alle gemeinsam ausgewählten Bilder werden erst nach meinem künstlerischen Empfinden entwickelt und können dann noch nach anderen Gesichtspunkten bzw. Korrekturen des Models verändert werden.
    Ich rechne für jede Stunde am “Shooting-Tag” mit zwei Stunden zur Nachbearbeitung und Entwicklung. Die fertigen Bilder gibt es teilweise mit meinem Logo/Wasserzeichen als Download via Dropbox oder WeTransfer.

 

Wie viele Bilder werden es?

Je nach Art des Shootings mindestens vier Bilder. Das ist mein persönliches Soll, ab dem sich ein Shooting für mich lohnt. Im Falle eines Rigshots sind es zwei Bilder, die mir den Tag als erfolgreich erscheinen lassen.

Alle bearbeiteten Bilder gibt es automatisch per WhatsApp – als Download in maximaler Auflösung und als verkleinerte Version fix und fertig für die Socialmedia, wie facebook und Instagram.

 

Wann sind die Bilder fertig?

Das erfährst Du von mir direkt am Shooting Tag. Je nachdem wie mein Terminkalender aussieht, kann es schon einmal 14 Tage dauern.

In der Regel aber meist am kommenden Wochenende. Es kann durchaus passieren, dass Du mehrere Wochen nach dem Shooting noch ein Bild bekommst. Wenn mich die Muse küsst und ich eine bessere Idee zur Entwicklung habe, kommt das schon einmal vor.

 

Wie komme ich an die Bilder?

Der Download Link kommt per E-Mail und WhatsApp. Damit kannst Du dir die Bilder auf den PC/MAC und dein Handy ziehen.

 

Was darf ich mit dem Bildern machen?

Da wir einen TfP-Vertrag haben, steht dort noch einmal genau das, was wer mit den Bildern machen kann: im Grunde für den privaten Gebrauch und zur Eigenwerbung (Set-Card, Portfolio, o.ä.).

Eine weitere kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Im Falle einer nachträglichen Anfrage zu eben dieser Nutzung werden wir uns sicherlich einig.

Was ich allerdings immer ausschließe, ist die Nachbearbeitung. Die Bilder dürfen nicht verändert (zusätzliche Bearbeitung, Zuschnitt usw.) werden.

Mein Beispiel TfP-Vertrag

Tfp-Vertrag

  • 1 Gegenstand der TFP-Vereinbarung

Das Model überträgt dem Fotografen unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung, Bildbearbeitung und Veröffentlichung an den beim Shooting am -X-X-X- durch den Fotografen von dem Model angefertigten Aufnahmen; hiervon ausgenommen ist eine kommerzielle Nutzung oder Veräußerung der Bilder. Dieses muss vom Model ausdrücklich schriftlich genehmigt werden. Jegliche Nutzung der entstandenen Aufnahmen, die geeignet sind, dem Ruf des Models oder des Fotografen zu schaden, ist hierbei ausgeschlossen.

  • 2 Namensnennung

Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen. Die Nennung des echten Vor- und Nachnamen ist allerdings nur gestattet, wenn es das Model ausdrücklich erlaubt. Mit dem Model wird vereinbart, folgenden Namen bei beabsichtigter Namensnennung bei Veröffentlichungen zu nutzen: -X-X-X-

  • 3 Honorar

Das Model erhält vom Fotografen im Zeitraum von 14 Tagen nach Anfertigung der Fotos eine Auswahl von mindestens zwei Aufnahmen der gemeinsam angefertigten und ggf. bearbeiteten Bilder vom Fotografen auf einer CD/DVD bzw. als Download. Diese Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und die Eigenwerbung wie z. B. Bewerbungen, Erstellen einer Model-Mappe, die eigene Homepage, Sedcards etc. (auch auf bzw. in Internet-Seiten, Datenbanken oder Katalogen von Model-Agenturen oder sonstigen Dritten) frei und kostenlos verwenden. Die Übertragung von Bildrechten an Dritte oder die kommerzielle Nutzung durch das Model ist allerdings ausgeschlossen. Das Logo des Fotografen darf nicht beseitigt werden, falls eines eingesetzt wurde. Hierdurch sind jegliche weitere Ansprüche des Models abgegolten.

  • 4 Arbeitsverhältnis

Dem Model ist bekannt, dass durch die vorliegende TFP-Vereinbarung kein Arbeitsverhältnis entsteht.

  • 5 Veröffentlichungen / Fremdbearbeitung

Der Fotograf wird bei Eignung einige Fotos in sein eigenes Portfolio (Facebook, Instagram, Website u.ä.) aufnehmen. Eine Fremdbearbeitung der Bilder zu Veröffentlichungszwecken durch das Model ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Fotografen zulässig. Damit soll die eigene künstlerische Bildbearbeitung und der Stil des Fotografen vor Verfälschung geschützt werden. Eine Namensnennung des Fotografen bei genehmigter Fremdbearbeitung muss erfolgen.

  • 6 Sonstige Absprachen

Das Model erhält von dem Fotografen ein beidseitig unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung gilt auch für eventuell nachfolgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Beim Shooting können beide Parteien Körperhaltungen und Bildideen vorschlagen oder ablehnen. Weitere Vereinbarungen wurden nicht  getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 7 Datenschutz

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Fotografen (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Fotografen (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail dem Vertragspartner übermitteln.